Gesetzliche Betreuung



Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Die gesetzliche Betreuung dient der Unterstützung, der Hilfe und dem Schutz volljähriger Menschen, die aufgrund einer körperlichen, psychischen oder einer geistigen Einschränkung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können (§1814 BGB).

Eine gesetzliche Betreuung darf vom Betreuungsgericht nur eingerichtet werden, wenn es erforderlich ist. Das Gericht legt den Umfang der Aufgabenbereiche der Betreuer fest. Die Wünsche der zu betreuenden Menschen stehen dabei im Vordergrund (§1821 BGB).

Die Fachabteilung Gesetzliche Betreuungen der Sozialberatung Ludwigsburg e.V. übernimmt gesetzliche Betreuungen für betroffene Menschen.


Was machen gesetzliche Betreuer?

Betreuer sind gesetzliche Vertreter. Sie sollen betroffene Menschen in der Erledigung ihrer Angelegenheiten anleiten und unterstützen. Sie werden tätig, wenn die zu betreuenden Menschen hierzu nicht mehr in der Lage sind.

Die Unterstützung kann sich bspw. auf folgende Tätigkeiten beziehen:

  • die Geldverwaltung
  • die Bezahlung von Rechnungen
  • die Beantwortung von Schreiben
  • die Antragstellung bei Behörden
  • den Kontakt zum Vermieter halten
  • über ärztliche Behandlungen entscheiden

Wichtig: Gesetzliche Betreuer übernehmen nicht die Haushaltsführung oder pflegerische Aufgaben.



Unser Angebot

Die Sozialberatung Ludwigsburg e.V. bietet kostenfreie Beratung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, ehrenamtliche sowie gesetzliche Betreuung für interessierte Mitbürger, ehrenamtliche Betreuer, Betroffene sowie deren Angehörige, die ihren Wohnsitz innerhalb des Landkreises Ludwigsburg haben, an.

Das Angebot umfasst:

  • Öffentliche Informationsveranstaltungen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Gewinnung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern
  • Informations- und Einführungsveranstaltungen sowie Fortbildungen für Ehrenamtliche
  • Abschluss einer Vereinbarung mit ehrenamtlichen Betreuern über eine Unterstützung und Begleitung in ihrer Tätigkeit, wenn dies erforderlich oder gewünscht ist
  • Beratung von Bevollmächtigten

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.


Terminvergabe erfolgt durch telefonische Voranmeldung unter: 07141 9 13 91 82


Ehrenamt

Sie möchten uns ehrenamtlich unterstützen? Weitere Informationen finden Sie hier:


Hilfreiche Links zum Thema gesetzliche Betreuung

Landkreis Ludwigsburg

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Bundesministerium der Justiz

Justizministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen und Broschüren rund um das Thema gesetzliche Betreuung finden Sie hier.



AnsprechpartnerInnen

Angelika Breitschopf


Dipl.- Sozialarbeiterin (FH)

– Gesetzliche Betreuungen
– Ansprechpartnerin Ehrenamtliche in der gesetzlichen Betreuung