Bürgerschaftliches Engagement
Ehrenamt in der Straffälligenhilfe
Die ehrenamtliche MitarbeiterInnen unterstützen unsere Arbeit und helfen dabei Inhaftierte und Entlassenen zu resozialisieren.
Zu den Aufgaben gehören:
– Gruppenarbeit in der Beratungsstelle oder einer Vollzugsanstalt
– Einzelbetreuung
Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Einzelbetreuung eines Inhaftierten in einer Vollzugsanstalt. Diese haben meist keine Kontakte nach außen und wünschen sich eine Bezugsperson.
Die Betreuung beginnt mit regelmäßigen Besuchen (ca. alle 14 Tage) in der Justizvollzugsanstalt. Außerdem Begleitung bei Ausgängen und Unterstützung nach der Entlassung.
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Imagefilm des Fortbildungsverbunds Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg. Link zum Video und zur Seite: ehrenamt-jva.de
Link zum Verband Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg: nwsh-bw.de
Ehrenamt in der Schuldnerberatung
Nach einem Einführungsseminar und regelmäßigen, begleiteten Schulungen durch die Fachkräfte der Schuldnerberatung, verfügen ehrenamtliche MitarbeiterInnen über hinreichende Qualifikationen, um überschuldete Menschen bei Schriftverkehr, Antragstellungen, beim Sichten und Sortieren von Unterlagen, sowie bei der Wohnungs- und Arbeitssuche zu unterstützen. Sie begleiten die SchuldnerInnen bei Behördengängen und Bankbesuchen.
Neben der individuellen Haushaltsanalyse, z. B. durch Erstellen und Führen eines Haushaltsbuches, soll Raum geschaffen werden, die persönliche und finanzielle Situation der SchuldnerInnen kennenzulernen und sie zu befähigen, mit ihrem Einkommen auszukommen.
Interessierte sollten Verständnis für Menschen mit sozialen Schwierigkeiten aufbringen.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Ehrenamt in der gesetzlichen Betreuung
Betreuungen sollten auf ehrenamtlicher Basis durchgeführt werden. Ehrenamtliche Betreuer sind Personen, die gesetzliche Betreuungen ohne finanzielle Entlohnung und außerhalb einer beruflichen Tätigkeit übernehmen. Sie kümmern sich um die rechtlichen Belange der betreuten Personen. Die Mehrheit der ehrenamtlichen Betreuer kommt aus dem familiären oder nahen Umfeld der betreuten Person. Oft sind es Eltern, die ihre Kinder mit Behinderung unterstützen, oder Kinder, die sich um ihre betagten Eltern kümmern. Darüber hinaus engagieren sich auch Menschen in Betreuungsvereinen, die gesetzliche Betreuungen für ihnen unbekannte Personen übernehmen. Diese Betreuer werden durch uns vermittelt und erhalten von uns Unterstützung in ihrer Arbeit.
Im Grunde kann jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist, die gesetzliche Betreuung für eine Person übernehmen, ohne dass spezielle Vorkenntnisse erforderlich sind. Die erforderlichen Fähigkeiten eines Betreuers hängen vom Einzelfall ab. Grundsätzlich sollte der Betreuer in der Lage sein, die rechtlichen Angelegenheiten eines erwachsenen Menschen zu regeln. Sollte er dabei an seine Grenzen stoßen, kann er, wie jeder andere Erwachsene, die Unterstützung von Fachleuten wie Steuerberatern oder Rechtsanwälten in Anspruch nehmen. Zudem stehen Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichte und die Betreuungsvereine den ehrenamtlichen Betreuern beratend zur Seite.
Am häufigsten werden Betreuer für die Lebensbereiche Vermögen, Gesundheit, Aufenthalt und Wohnung bestellt. Betreuer dürfen nur in den Aufgabenbereichen tätig werden, die das Gericht für sie bestellt, sodass die Selbstbestimmung der betroffenen Personen so weit wie möglich erhalten bleibt.
Ehrenamtliche Betreuer sollen für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit durch die Betreuungsvereine umfassende Unterstützung und Begleitung erhalten. Daher haben sie die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit uns abzuschließen. Die Vereinbarung stellt sicher, dass die ehrenamtlichen Betreuer in ihre neue Rolle eingeführt werden, regelmäßige Fortbildungsangebote erhalten und kontinuierliche Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner bekommen. Für Zeiten der Abwesenheit können wir eine Verhinderungsbetreuung übernehmen.
Weitere Informationen über die ehrenamtliche Betreuung finden Sie hier.
Interesse? Dann melden Sie sich bei uns!
Wir suchen regelmäßig Ehrenamtliche, sowohl in der Straffälligenhilfe, in der Schuldnerberatung und in der gesetzlichen Betreuung.
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Telefon: 07141 92 19 72
Mail: info@sozialberatung-ludwigsburg.de